JugendmitgliedschaftJugendliche Mitgliedschaft unter 18 Jahren (JUM)*
Jugendliche Mitglieder über 18 J. ohne Einkommen (JUM b)*
*Vorraussetzung ist ein Schüler oder Studentennachweis Jugendliche Mitglieder über 18 J. mit geringem Einkommen (JUM c)*
*Vorraussetzung ist die Vorlage eines Ausbildungsvertrages Beinhaltet Jugendliche, die länger als 5 J. Mitglieder im GCE sind und regelmäßig am Jugendtraining teilgenommen haben, zahlen beim Wechsel in die ordentliche Mitgliedschaft keine zusätzlichen Aufnahme- bzw. Übernahmegebühr. |