Ordentliche Mitgliedschaft
Die ordentliche Mitgliedschaft im GCE hat eine feste Laufzeit von mind. 12 Monaten. Der Jahresbeitrag kann auf Wunsch gegen einen Aufpreis der Einzelmitgliedschaft von € 40 bzw. bei der Ehepaarmitgliedschaft (eheähnliche Gemeinschaft) von € 65 auch monatlich beglichen werden.
Für Golfspieler, die Ihren Heimatverein verlassen möchten
und bereits eine Aufnahmegebühr/Investitionsumlage/Spende geleistet haben, entfällt (mit entsprechendem Nachweis), die
Aufnahmegebühr.
Einzelpersonen:
Aufnahmegebühr (einmalig) € 1.000
Mitgliedsbeitrag p. A. € 990
Ehepaare:
Aufnahmegebühr (einmalig) p. P. € 1.000
Mitgliedsbeitrag p. A. € 1.925
(inkl. aller Verbandsbeiträge)
Hier gelangen Sie zum aktuellen Aufnahmeantrag
Die ordentliche Mitgliedschaft umfasst:
- uneingeschränktes Spielrecht (RF, GF, Wettspiele) im GCE
- Stimmrecht bei der Mitgliederversammlung
- DGV Mitgliedsausweis und Führung der Stammvorgabe
- Ein Gast kann zu einem vergünstigtem Greenfee spielen
- Greenfeevergünstigungen auf unseren Partneranlagen
- Ermäßigte Trainerstunden


