Ordentliche Mitgliedschaft

Die ordentliche Mitgliedschaft im GCE hat eine feste Laufzeit von mind. 12 Monaten. Der Jahresbeitrag kann auf Wunsch gegen einen Aufpreis der Einzelmitgliedschaft von € 40 bzw. bei der Ehepaarmitgliedschaft (eheähnliche Gemeinschaft) von € 65 auch monatlich beglichen werden.

Für Golfspieler, die Ihren Heimatverein verlassen möchten
und bereits eine Aufnahmegebühr/Investitionsumlage/Spende geleistet haben, entfällt (mit entsprechendem Nachweis), die
Aufnahmegebühr.

Einzelpersonen:

Aufnahmegebühr (einmalig)   €  1.000

Mitgliedsbeitrag p. A.  €  990

Ehepaare:

Aufnahmegebühr (einmalig) p. P.  €  1.000

Mitgliedsbeitrag p. A.  €  1.925

(inkl. aller Verbandsbeiträge)


Hier gelangen Sie zum aktuellen Aufnahmeantrag


Die ordentliche Mitgliedschaft umfasst:

  • uneingeschränktes Spielrecht (RF, GF, Wettspiele) im GCE
  • Stimmrecht bei der Mitgliederversammlung
  • DGV Mitgliedsausweis und Führung der Stammvorgabe
  • Ein Gast kann zu einem vergünstigtem Greenfee spielen
  • Greenfeevergünstigungen auf unseren Partneranlagen
  • Ermäßigte Trainerstunden